Zu Vaters Zeiten...
 


 
Baugerüste (Gerüstordnung)

Grundsatz

Gerüste sind nach den Regeln der Technik einwandfrei herzustellen, müssen ausreichend tragfähig und so beschaffen sein, dass weder die dort Beschäftigten noch die Verkehrsteilnehmer wesentlich belästigt oder behindert werden. Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten!

 

  Bauart der Gerüste

Gerüste bestanden früher aus Kantholz, Rundholzstangen, Holzleitern und Dielen. Abgebundene Gerüste wurden handwerksmäßig verzimmert oder ingenieurmäßig verbunden und aufgestellt. Standgerüste wurden ein- zweireihig aus Rundholzstangen hergestellt, wobei die Stangen mit Rüstdrähten, Drahtseilen, Ketten oder Gerüsthaltern untereinander verbunden wurden. Ständer mindestens 1 m tief,leicht zum Bauwerk geneigt, eingraben. Bei Verlängerungen muss der Pfropfständer den ersten mindestens 2 m überdecken. Längsriegel dürfen nur am Ständer gestoßen werden. Sie müssen mindestens 1 m Übereinandergreifen und an den Enden je einmal miteinander verbunden sein. Querriegel müssen sicher gelagert werden; Auflagertiefe bei Mauerwerken mindestens 120 mm.

 
  Bild 1 Stangengerüst

1 Ständer (Standbaum)

1b Pfropfständer (Pfropfstange)

2 Längsriegel (Streichstange)

3 Querriegel (Netzriegel)

4 Belag (Gerüstbretter)

5a Bordbretter (Sockelbrett)

5b Kniebrett

7 Längsverstrebung (Streben)

9 Verankerung

10 Bindung (Bindedraht u.ä.)

15 Schutzgeländer (Brustwehr)

Regelausführung: Gerüstbreite 1,50 m,

Höhe bis 25,0 m,

Geringster Æ : Längsriegel 110 mm,

Querriegel 100 mm

Nicht frei stehende Stangengerüste sind mit dem Bauwerk zu verankern. Belag aus besäumten Brettern 30…40 mm dick.

Sonderbauarbeiten: Süddeutsches Verputzergerüst und Hamburger Reihplankengerüst.

 
  Leitergerüste werden aus Gerüstleitern und besonderen Einzelteilen nach TGL 118-0645 hergestellt. Bockgerüste sind höchstens bis zu 4 m Höhe zulässig. Böcke müssen handwerksmässig gebaut sein. Metallrohrgerüste bestehen aus Stahlrohren oder Leichtmetallrohren und besonderen Verbindungsstücken. Belag aus Holz.

Standsicherheit

Gerüste müssen so bemessen sein, dass sie die auftretenden Lasten allein oder in Verbindung mit tragfähigen Bauteilen einwandfrei aufnehmen und sicher in den tragenden Baugrund ableiten können. Aussteifungen in der Längs- und Querrichtung erforderlich. Befestigung an Dachrinnen, Schellen, Blitzableitern sowie an nichtstandsicheren Gegenständen ist verboten. Die Holzgerüste sind bis weit nach dem 2. Weltkrieg 1945 so gebaut worden. Durch die erhöhte Brandgefahr bei den Holzgerüsten änderte sich ab 1955 das Gerüstmaterial. Es kamen die Stahlrohrkupplungsgerüste mit Belagtafeln, Allround-Gerüstmaterial und später das Rahmengerüst-Systeme aus Stahl und Leichtmetall auf den Markt, welches sich bis heute durchgesetzt hat.